Steuern

Steuerfalle Internetverkauf

Wer viel und immer wieder Sachen über das Internet verkauft, kann zum Unternehmer werden — mit teuren Folgen. Privatleute, die mehrere Jahre lang intensiv über Internetplattformen Waren verkaufen, können zum Unternehmer werden und somit umsatzsteuerpflichtig sein. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Aktenzeichen: V R 2/11). Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg erzielte in den Jahren 2003 bis 2005 insgesamt 83.500 EURO aus 841 Verkäufen. Die beiden verkauften über Ebay Sammlerstücke und andere gebrauchte Dinge. Das Paar glaubte, es müsse als Privatverkäufer nichts versteuern. Doch weil die Einnahmen die Kleinunternehmergrenze von 17.500 EURO im Jahr überstiegen, war der Verkauf zu einer unternehmerischen Tätigkeit geworden, urteilten die Richter vom Bundesfinanzhof. Erst die Steuerfahndung, die das Netz mit einer speziellen Software nach Verkäufen durchforstet, entdeckte die rege Geschäftstätigkeit des Ehepaars. Ebay musste die Umsätze der Eheleute wegen des Verdachts einer Steuerstraftat dem Finanzamt offenlegen. Dies waren alle Daten, die unter dem „Account" des Ehepaars gespeichert waren. Erfasst waren von jeder Versteigerung Umsätze, Veräußerungsdatum, Artikelnummer und Verkaufspreis.

Steuerfalle Internetverkauf

Ob Privatverkäufer zum Unternehmer werden, hängt nicht allein davon ab, wie viel sie verkaufen, sondern auch davon, wie sie das tun. Das Paar aus Baden-Württemberg nutzte Ebay mit vielen seiner Vertriebsstrukturen. Mit großem Aufwand platzierte es jede Versteigerung in über 36 verschiedenen Produktgruppen mit einem Foto. Die beiden mussten das Angebot überwachen und die Ware nach dem Verkauf zügig versenden. Hinweis: Bei regelmäßigen Internetverkäufen sollte darauf geachtet werden, dass keine Umsatzsteuerpflichtigkeit eintritt. Nähern sich die jährlichen Verkaufserlöse der Grenze von 17.500 EURO, sollte steuerlicher Rat eingeholt werden, wie die Steuerpflicht vermieden werden kann.

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