Ab Ende des Jahres werden die GEZ-Gebühren zum Rundfunkbeitrag. Jeder Haushalt muss dann 17,89 €, auch diejenigen, die gar kein Rundfunkgerät haben.
Der neue Rundfunkbeitrag wird auch Haushaltsabgabe genannt.
Immer wieder problematisch - Verträge mit Fitnessstudios
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sportler jederzeit aus wichtigem Grund kündigen dürfen (Aktenzeichen: XII ZR 42/10). Das Gericht macht in seinem Urteil deutlich: Wer wichtige Gründe hat und diese darlegt, darf vorzeitig aus seinem Fitnessstudio-Vertrag aussteigen.