Recht

Kostenhinweis im Internet jetzt Pflicht

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen ist in Kraft. Dem unseriösen Abkassieren im Internet soll nun ein Ende bereitet werden.
Im August 2012 ist das Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet in Kraft getreten. Kostenpflichtige Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher kommen online nur noch zustande, wenn die Schaltfläche („Button"), über die der Vertrag geschlossen wird, gut lesbar auf die Kosten hinweist.
Kostenfallen im Internet – auch Abofallen genannt - haben sich in den vergangenen Jahren seuchenartig im Internet verbreitet. Die ersten Angebote versprachen Hilfe für die Hausaufgaben oder Informationen über die eigene Lebenserwartung und gerierten sich als kostenlos - zumindest auf den ersten Blick. Häufig waren die Preise gut versteckt, zumeist im Kleingedruckten. Bis heute verlangen viele Anbieter monatlich 8 € für ihr Angebot und das über einen langen Zeitraum von zwei Jahren. So läppern sich schnell mal 200 € zusammen.
Zukünftig muss auf dem Anmeldebutton ein deutlicher Kostenhinweis stehen, zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen" oder „kostenpflichtig bestellen". Auch Wendungen wie: „zahlungspflichtigen Vertrag schließen" oder „kaufen" sind statthaft. Nicht ausreichend ist die Aufschrift „Anmeldung". Auch Formulierungen wie „bestellen" oder „Bestellung abgeben" erfüllen die Anforderungen des neuen Gesetzes nicht. Bei Auktionsplattformen (z.B. Ebay) reicht es allerdings, wenn die Schaltfläche einen Hinweis wie „Gebot abgeben" oder „Gebot bestätigen" enthält.

Kostenhinweis im Internet jetzt Pflicht


Ein Blick auf Abzockseiten wie outlets.de oder kochrezepte-sammlung.de zeigt, dass die Betreiber sich noch nicht an die neue Rechtslage angepasst haben oder anpassen wollen. Vielleicht wird die neue Rechtslage ganz bewußt ignoriert, um bei Unwissenden auch weiterhin abschöpfen zu können. Bei den genannten Website fehlt auf dem Anmeldebutton bislang ein Kostenhinweis. Verbraucher, die zukünftig auf solche Seiten hereinfallen, können sich anschließend auf das neue Gesetz berufen und die Zahlung verweigern. Erste Erfolge des neuen Gesetzes sind schon erkennbar: Auf unseriösen Seiten wie top-of-software.de oder opendownload.de sind derzeit keine Neuanmeldungen möglich. Vielleicht denkt man bei den Betreibern gerade darüber nach, ob man das Geschäftsmodell ändert und mit anderen Tricks die Besucher der Websites zu neppen versucht. 

©  Steueranwalt Disqué