Recht

Aus Rundfunkgebühren werden Beiträge

Ab Ende des Jahres werden die GEZ-Gebühren zum Rundfunkbeitrag. Jeder Haushalt muss dann 17,89 €, auch diejenigen, die gar kein Rundfunkgerät haben.
Der neue Rundfunkbeitrag wird auch Haushaltsabgabe genannt. Denn jeder Haushalt muss die Gebühr in Höhe von 17,89 € zahlen, auch wenn er weder Radio noch Fernseher oder sonstige Mediengeräte nutz. Für die meisten Haushalte ändert sich nichts. Der neue Beitrag ist genauso hoch wie die alte GEZ-Fernsehgebühr.
Wohn-und Lebensgemeinschaften, in denen bisher mehrere Mitglieder zahlen mussten, kommen jetzt günstiger weg. Bislang galt: Bezahlte in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Partner für den Fernseher die 17,98 € und der andere etwa für das Autoradio 5,99 €, so sind es künftig nur noch insgesamt 17,98 € monatlich.
Auch für Selbstständige, die zuhause arbeiten, sind die neuen Regeln vorteilhafter. Ein freier Journalist musste das Notebook bislang extra melden. Ab Januar ist der Rechner inbegriffen. Für Dienstwagen sind allerdings 5,99 € extra zu zahlen. Ein Auto gilt schon dann als beruflich genutzt, wenn der freie Journalist damit gelegentlich Informanten besucht.

Aus Rundfunkgebühren werden Beiträge

Für Besitzer von Zweitwohnungen wird es ab Januar teurer. Für den zweiten Haushalt fällt eine volle zweite Gebühr in Höhe von 17,98 Euro an. Bislang mussten für die Zweitwohnung nur bezahlt werden, wenn darin empfangsbereite Medien wie Radio oder Fernseher standen.
Vom neuen Rundfunkbeitrag befreien lassen können sich Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), von Sozialgeld, Bezieher einer Grundsicherung im Alter oder Pflegehilfe sowie Bafög-Empfänger, die nicht zuhause leben. Befreien lassen können sich auch wie bisher Taubblinde sowie Empfänger von Blindenhilfe. Für andere Behinderte endet die Beitragsfreiheit allerdings: Ab 2013 zahlen diese Behinderte 5,99 € im Monat. Das gilt für Sehbehinderte, Hörgeschädigte und Menschen, die zu 80 Prozent behindert sind.

©  Steueranwalt Disqué