
Weg zur Arbeit - längeren Weg reklamieren
Pendelt ein Arbeitnehmer zu seiner Arbeitsstätte, kann er pro Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 € als Werbungskosten absetzen. Die maßgebliche Entfernung richtet sich dabei im Regelfall nach der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
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