Damit eine Rechnung als ordnungsgemäß im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anerkannt wird, muss sie hohen Anforderungen genügen. Neben der vollständigen Bezeichnung des leistenden Unternehmers (mitsamt Angabe der Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) muss die Rechnung weitere Voraussetzungen erfüllen.