Recht

Immer wieder problematisch - Verträge mit Fitnessstudios

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sportler jederzeit aus wichtigem Grund kündigen dürfen (Aktenzeichen: XII ZR 42/10). Das Gericht macht in seinem Urteil deutlich: Wer wichtige Gründe hat und diese darlegt, darf vorzeitig aus seinem Fitnessstudio-Vertrag aussteigen. Klauseln, die eine Kündigung an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen, sind unwirksam. Studiobetreiber dürfen zum Beispiel keine genaue Auskunft über eine Krankheit verlangen. Außerdem ist es nicht erlaubt, dem Kunden vorzuschreiben, dass er innerhalb kürzester Zeit kündigen muss. Kündigt der Kunde krankheitsbedingt, muss er ein ärztliches Attest vorlegen. Woran er erkrankt ist, muss daraus nicht hervorgehen. Denn es könnte den Kunden von einer Kündigung abhalten, wenn er seine Krankheit offenlegen muss. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss sich lediglich ergeben, dass der Kunde keinen Sport mehr machen kann. Ein wichtiger Grund zur Kündigung kann eine dauerhafte Erkrankung sein. Aber auch Schwangere können den Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich kündigen. Sie müssen sich nicht damit zufriedengeben, dass der Vertrag für die Zeit der Schwangerschaft auf Eis gelegt wird.

Immer wieder problematisch - Verträge mit Fitnessstudios

Wenn das Fitnessstudio seinen Standort wechselt, kann das auch zur Kündigung berechtigen, ebenso wie ein eigener Umzug. Viele Fitnessstudios versuchen, die Kunden möglichst lange an sich zu binden. Der BGH urteilte jetzt, dass eine vertragliche Erstlaufzeit von 24 Monaten in Ordnung sei. Wenn der Kunde keinen Sonderkündigungsgrund hat, bleibt der Vertrag bestehen und er muss für diese Zeit zahlen. Hinweis: Auch wenn der Vertrag keine Aussagen zur Kündigung trifft, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Wird für die Kündigung Schriftform gefordert, genügen Telefax und E-Mail nicht. Am besten wird die Kündigung per Einschreiben verschickt oder die Kündigung wird im Studio persönlich unter Anwesenheit eines Zeugen dem Betreiber übergeben und der Empfänger quittiert dies.

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