Recht

Immer wieder problematisch - Verträge mit Fitnessstudios

Immer wieder problematisch - Verträge mit Fitnessstudios

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sportler jederzeit aus wichtigem Grund kündigen dürfen (Aktenzeichen: XII ZR 42/10). Das Gericht macht in seinem Urteil deutlich: Wer wichtige Gründe hat und diese darlegt, darf vorzeitig aus seinem Fitnessstudio-Vertrag aussteigen.
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