Steuern

Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber

Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber

Übernimmt ein Arbeitgeber die Studiengebühren derAuszubildenden für ein berufsbegleitendes Studium, führt dies in der Regel nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
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