Steuern

Smartphones und Software vom Arbeitgeber steuerfrei

Smartphones und Software vom Arbeitgeber steuerfrei

Arbeitnehmer müssen Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen PCs oder Telefoneinrichtungen seit einiger Zeit nicht mehr versteuern. Das gilt selbst dann, wenn sich der Computer in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet.
Mehr Informationen