Steuern

Wenn aus Liebhaberei was Ernstes wird

Wenn aus Liebhaberei was Ernstes wird

Ein bekanntes Phänomen: Verlustbringende Tätigkeiten werden von den Finanzämtern gerne als "Liebhaberei" eingestuft, weil die gewerbliche oder freiberufliche Betätigung nur Verluste erwirtschaftet und mit den steuerlichen Verlusten die Steuerlasten anderer Einkunftsquellen gemindert werden, zum Beispiel das Angestelltengehalt. Das schmeckt den Finanzämtern natürlich nicht.
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Steuern

Vorwurf der Liebhaberei begegnen

Vorwurf der Liebhaberei begegnen

Immer öfter stufen die Finanzämter eine Tätigkeit des Steuerpflichtigen wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht als Liebhaberei ein. Als Konsequenz können die mit dieser Tätigkeit erwirtschafteten Verluste nicht mehr mit den übrigen Einkünften steuermindernd verrechnet werden.
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