
Wenn aus Liebhaberei was Ernstes wird
Ein bekanntes Phänomen: Verlustbringende Tätigkeiten werden von den Finanzämtern gerne als "Liebhaberei" eingestuft, weil die gewerbliche oder freiberufliche Betätigung nur Verluste erwirtschaftet und mit den steuerlichen Verlusten die Steuerlasten anderer Einkunftsquellen gemindert werden, zum Beispiel das Angestelltengehalt. Das schmeckt den Finanzämtern natürlich nicht.
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